Die DHB-KSR gibt bekannt „Die Ausführungen in der DHZ-Nr. 39 vom 29.11.01 bezüglich des gezogenen Balls waren aufgrund erfolgter Rückfragen offensichtlich nicht klar genug.
Mit dem Satz: „Bei allen anderen Spielsituationen ist das Ziehen oder Einhängen des Balles (Schleuderball) verboten“ waren die Situationen gemeint, bei denen der Ball wieder ins Spiel gebracht wird (Freischlag, Abschlag, Mittelanstoß, Seitenbandenaus).
Beim Torschuss ist das Ziehen des Balles ebenso weiterhin erlaubt wie beim Umspielen eines Gegenspielers (Vorhandzieher).
Im laufenden Spiel ist der
gezogene Ball nur nach seiner Gefährlichkeit zu beurteilen. Der eingehängte
Schleuderball ist nur bei der Hereingabe einer Strafecke erlaubt. | ||||
|