Deutscher Hockey-Bund e.V. Schiedsrichter- und Regelausschuß Richtlinien für persönliche Strafen
(AB DEM 1. APRIL
1999 GELTENDE NEUFASSUNG)
Vorbemerkung:
Bei diesen Richtlinien
handelt es sich um eine interne Anweisung des Schiedsrichter- und
Regelausschusses (SRA) des DHB an die Schiedsrichter für Spiele im nationalen
Zuständigkeitsbereich. Durch sie soll die Verhängung persönlicher Strafen gegen
Spieler harmonisiert werden.
I. Arten der
persönlichen Strafen
Zur Durchsetzung des
Regelwerkes stehen folgende persönliche Strafen zur Verfügung, die isoliert oder
neben einer Spielstrafe und sowohl gegen Spieler als auch gegen
Auswechselspieler verhängt werden können:
Mündliche
Ermahnung
Grüne
Karte
Über die mündliche
Ermahnung hinausgehende ernsthafte Verwarnung
Gelbe
Karte
Spielausschluß auf
Zeit
- im Feldhockey für
mindestens 5 und höchstens 10 Minuten
- im Hallenhockey für
mindestens 2 und höchstens 5 Minuten reine Spielzeit.
Gelb-rote
Karte
- Spielausschluß auf
Dauer
- im Feldhockey muß die
betreffende Mannschaft bis zum Spielende mit einem Spieler weniger
spielen,
- im Hallenhockey darf sich
die betreffende Mannschaft bei Spielen mit einer Spieldauer von 2x30 Minuten
nach 10 Minuten, bei solchen mit geringerer Spieldauer nach 7 Minuten reiner
Spielzeit durch einen anderen Spieler vervollständigen.
Rote
Karte:
Spielausschluß auf Dauer.
Die betreffende Mannschaft muß bis zum Spielende mit einem Spieler weniger
spielen. (Für die Auswirkung von
Spielausschlüssen über das Spiel, in dem sie verhängt wurden, hinaus gilt § 23
SPO DHB.)
II. Generelle Ahndung absichtlicher
Regelverstöße durch eine Karte
Grundsatz
Jeder eindeutig absichtliche
Regelverstoß, insbesondere
-
der regelwidrige Angriff auf den
Körper oder Stock eines Gegenspielers,
-
das Reklamieren, das in Lautstärke
und/oder Gestik über eine noch angemessen empfundene erste Reaktion hinaus geht,
und ähnliches schlechtes Benehmen,
-
das Wegwerfen des Stockes oder eines
anderen Ausrüstungsgegenstandes und
-
die Vereitelung der unverzüglichen
Ausführung einer verhängten Strafe zum Beispiel durch absichtliches
Ballwegschlagen oder Nichteinhalten des vorgeschriebenen
Mindestabstandes,
ist mit einer persönlichen Strafe in
Form einer Karte gegen den betreffenden Spieler zu ahnden.
Ausnahmen
Vorstehende Ziffer 1 ist
(grundsätzlich) nicht auf folgende Fälle anzuwenden:
-
das absichtliche Spielen des Balles
über die eigene Grundlinie (hier ist lediglich auf Strafecke bzw. Ecke zu
entscheiden),
-
den verbotenen absichtlichen hohen
Schlag und das absichtliche hohe Spielen des Balles in den Schußkreis hinein
(hier ist grundsätzlich lediglich die entsprechende Spielstrafe zu verhängen.
Wird der Verstoß jedoch mit der Absicht begangen, einen Gegenspieler zu
gefährden oder zu verletzen, oder wird durch ihn ein Gegenspieler verletzt, ist
er auch mit einer persönlichen Strafe gegen den betreffenden Spieler zu
ahnden);
-
das absichtlich zu frühe
Herauslaufen eines Verteidigers bei einer Strafecke (hier ist grundsätzlich erst
beim zweiten zu frühen Herauslaufen der derselben Strafecke die zur Androhung
eines 7m-Balles erforderliche grüne Karte zu zeigen, die weder dem betreffenden
Spieler persönlich zuzuordnen, noch auf das Kartenkontingent der Mannschaft
anzurechnen ist. Etwas anderes gilt nur, wenn zu frühes Herauslaufen als bewußte
Provokation der Schiedsrichter oder der Gegenspieler verstanden werden muß);
-
den absichtlichen regelwidrigen
Spielerwechsel (wird durch diesen Verstoß kein besonderer Vorteil erzielt, ist
er grundsätzlich im, Feldhockey überhaupt nicht, im Hallenhockey lediglich mit
einer Strafecke, bei mehrfacher Wiederholung mit einer mündlichen Ermahnung des
Spielers und/oder seines Mannschaftführers zu ahnden. Wird jedoch durch diesen
Verstoß ein besonderer Vorteil erzielt, ist er neben der Spielstrafe
grundsätzlich mit einer gelben Karte gegen den falsch eingewechselten Spieler zu
ahnden),
-
der absichtliche Regelverstoß ist
von der Art der Begehungsweise oder seiner Auswirkung her so geringfügig,
daß
-
die Ahndung mit einer Strafecke oder
einen 7m-Ball oder
-
eine Strafverschärfung (Umwandlung
eines Freischlages in eine Strafecke) oder
-
im Feldhockey die Vorverlegung des
Freischlagsortes um bis zu 10 yards oder
-
das "Umdrehen" einer Spielstrafe
oder
-
eine mündliche Ermahnung des
Spielers
zur Disziplinierung
ausreichen.
III. Konkrete Ahndung absichtlicher
Regelverstöße durch eine Karte
Grüne Karte
Ist gemäß vorstehenden Kriterien
eine Karte zu verhängen, ist dieses grundsätzlich die grüne Karte.
Pro Mannschaft dürfen jedoch,
abgesehen von der grünen Karte wegen zu frühen Herauslaufens bei einer Strafecke
(siehe oben II 2c)), in einem Spiel höchstens zwei grüne Karten vergeben werden,
und zwar
-
nur eine in der Kategorie
"Foulspiel", d. h. jeder absichtlichen regelwidrigen Einwirkung auf Körper oder
Stock eines Gegenspielers, und
-
nur eine in der Kategorie "sonstige
Regelverstöße", d. h. alle anderen absichtlichen Verstöße.
-
Ist eine grüne Karte gezeigt worden,
ist das Kontingent der Mannschaft für die entsprechende Kategorie, sind beide
gezeigt worden, ist ihr Kontingent an grünen Karten insgesamt "verbraucht". Ist
in einem Spiel vor oder nach nur einer grünen Karte zwei Spielern derselben
Mannschaft die gelbe Karte gezeigt worden, ist das Kontingent dieser Mannschaft
an grünen Karten ebenfalls insgesamt "verbraucht".
Gegen einen Spieler darf keine grüne
Karte mehr, sondern nur noch ein Spielausschluß auf Zeit oder auf Dauer verhängt
werden, wenn
das Kontingent seiner Mannschaft an
grünen Karten insgesamt verbraucht" ist.
Gelbe Karte, rote Karte
Ist der absichtliche Regelverstoß
von der Art der Begehungsweise oder seiner Auswirkung her so schwerwiegend, daß
zu seiner Ahndung eine grüne Karte nicht ausreicht, ist gegen den betreffenden
Spieler, je nach Schwere des Verstoßes, sofort
-
entweder eine gelbe Karte (z, B.,
wenn der Verstoß nicht mit einer verschärften Spielstrafe geahndet werden kann,
die Verletzung eines Gegenspielers billigend in Kauf genommen oder der
Schiedsrichter nach einer Entscheidung von einer Mehrzahl von Spielern bestürmt
wird)
-
oder eine rote Karte (z. B., wenn
eine Tätlichkeit gegen Dritte – Spieler, Schiedsrichter oder Zuschauer –
begangen oder der Schiedsrichter aufs übelste beleidigt wird) zu
verhängen
-
bei einer gelben Karte entscheidet
der Schiedsrichter, der sie verhängt, in dem vorgegebenen Rahmen (oben I 3) nach
pflichtgemäßem Ermessen in Abhängigkeit von Art und Schwere des Verstoßes über
die Dauer der Strafzeit. Im Feldhockey wird die Dauer nicht bekanntgegeben, im
Hallenhockey muß sie deutlich sichtbar angezeigt werden. Die Schiedsrichter
sollen einen Verstoß aus der Kategorie ,,Foulspiel" nicht lediglich mit der
Mindeststrafzeit, sondern einer höheren Strafzeit bis hin zur vollen
Ausschöpfung des Strafrahmens ahnden.
Wiederholter absichtlicher Regelverstoß eines Spielers, gelb-rote
Karte
Begeht ein Spieler, dem bereits eine Karte gezeigt worden ist, in
demselben Spiel einen weiteren mit einer Karte zu ahndenden Verstoß, gleich aus
welcher Kategorie, muß gegen ihn eine "höhere" Karte verhängt werden,
nämlich
-
im Falle einer vorangegangenen grünen Karte (abgesehen von derjenigen
wegen zu frühen Herauslaufens bei einer Strafecke (siehe oben II 2 c) die gelbe
oder rote Karte,
-
im Falle einer vorangegangenen gelben Karte die
gelb-rote oder rote Karte. Welche "höhere" Karte verhängt wird, entscheidet der
Schiedsrichter nach pflichtgemäßem Ermessen in Abhängigkeit von Art und Schwere
des weiteren Verstoßes.
Die gelb-rote Karte ist die
Umwandlung einer zweiten gelben Karte. Zwingende Voraussetzung ihrer Verhängung
ist es daher, daß dem betreffenden Spieler in
demselben Spiel bereits eine erste gelbe Karte gezeigt worden ist. Es spielt
aber keine Rolle, ob der Spieler die erste gelbe Karte schon ,,abgesessen" hat
oder ob er sie noch verbüßt.
IV. Verfahrensweise bei der Verhängung
einer persönlichen Strafe
Mündliche
Ermahnung
Sie ist, grundsätzlich
ohne hierfür die Spielzeit anzuhalten, gegen den betreffenden Spieler bei der
nächsten passenden Gelegenheit auszusprechen.
Karte
Der Schiedsrichter hält die
SpieIzeit an, läßt den betreffenden Spieler kommen, wobei er ihm etwas entgegengehen sollte, und hält ihm
aus etwa zwei Metern Entfernung ruhig und
bestimmt die Karte, bei einer gelb-roten Karte beide nacheinander, mit
ausgestrecktem Arm so hoch entgegen, daß es
für alle sichtbar ist. Beide Schiedsrichter müssen den Namen oder die
Rückennummer des betreffenden Spielers sowie die Art der Karte
notieren.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf
die entsprechenden Ausführungen im Regelheft verwiesen.
Jürgen Stübing,
SRA
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